Elektronische Gründung ohne Notar (GmbH.)

Seit 1.1.2018 ist die vereinfachte GmbH – Gründung ohne Notar über Unternehmerserviceportal (kurz USP) möglich.

Es entfällt neben dem Notarsakt und der Beglaubigung der Musterzeichnung auch das Zusmmensuchen der dazugehörigen Formulare.

Voraussetzung für die e-Gründung! Die GmbH hat nur einen einzigen Gesellschafter – natürliche Person, der gleichzeitig einziger Geschäftsführer ist. Zusätzlich muss die betroffene Person über eine Handysignatur verfügen und die standardisierte Errichtungserklärung im UPS nutzen.

Ihr STEUERteam M. Morscher, Sulz Vlbg.

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