Elektronische Gründung ohne Notar (GmbH.)
Seit 1.1.2018 ist die vereinfachte GmbH – Gründung ohne Notar über Unternehmerserviceportal (kurz USP) möglich.
Es entfällt neben dem Notarsakt und der Beglaubigung der Musterzeichnung auch das Zusmmensuchen der dazugehörigen Formulare.
Voraussetzung für die e-Gründung! Die GmbH hat nur einen einzigen Gesellschafter – natürliche Person, der gleichzeitig einziger Geschäftsführer ist. Zusätzlich muss die betroffene Person über eine Handysignatur verfügen und die standardisierte Errichtungserklärung im UPS nutzen.
Ihr STEUERteam M. Morscher, Sulz Vlbg.